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SMTP-Protokoll als Zugangsnachweis der Mail

Torsten Kern hat dies geteilt, 16 Stunden her
vorgeschlagen

Es wäre schön, wenn es bei einer versendeten Mail möglich wäre den Zugang beim Empfänger zu protokollieren über SMTP. Mein Vorschlag wäre, das es je gesendeter Mail möglich ist sich dieses Protokoll 7 Tage (oder alternativ anderer Zeitraum kürzer oder länger) lang herunter laden zu können incl. der entsprechenden Codes vom Empfängerserver 2xx oder 5xx. In der Zeit wo die Sendebestätigungeinfach weggeklickt wird oder nicht gesendet wird, hat aktuell eine Privatperson keine Möglichkeit den Mailzugang zu beweisen.

Als Mehrwert würde der Mailzugang nachgewiesen werden können auch als Privatkunde und wir könnten uns weiter in die digitale Welt entwickeln und würden damit der aktuellen Rechtsprechung genüge tun. Keiner muss mehr zur Post laufen und ein Einschreiben aufgeben oder ähnliches, es wäre ein digitaler Mehrwert und Mailbox.org würde sich von anderen Anbietern weiter abheben.

Antworten (2)

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Bei Thunderbird kann man eine Übermittlungsbestätigung (DSN) anfordern. Das klappt bei mir recht zuverlässig. Vielleicht haben andere Erfahrung damit. Das ist für mich ein Zustellnachweis, auch wenn ich nicht weiß ob das juristisch verwertbar ist. Da müsste man mal recherchieren. Ich speichere die Übermittlugnsbestätigung auf alle Fälle im Gesendetordner, und nach dem dieser nach Datum sortiert ist, liegt sie unmittelbar neben der versandten Mail und ist später auffindbar. Der mailbox-Webmailer bietet diese Funktion leider nicht, das wurde als Feature Request schon mehrfach angemeldet .... ich gehe davon aus dass das bei OX keine Priorität hat.

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Also. Ich hatte jetzt selbst Spaß etwas zu recherchieren. Da ich kein Profi bin, ist das erstmal ein IMHO.

Die DSN ist grundsätzlich eine Annahmebestätigung des Empfängerservers (also von dem Server, der die Endzustellung vornimmt). Da allerdings einige (viele???) Empfängerserver sowas nicht machen, und die DSN verweigern, hat mailbox.org seine Server so konfiguriert, dass eine DSN vom Absenderserver (mout.....mailbox.org) kommt sofern sie nicht vom Empfangsserver kommt. Das ist also die Bestätigung des Absenderservers bei mailbox.org, dass der SMTP-Dialog fehlerfrei durchgelaufen ist und mit einem OK quittiert wurde. Technisch also sehr ähnlich, wie das Mitschneiden des smtp-Dialogs. Bei mir klappt das in der Regel recht gut dass ich eine DSN bekomme.

Davon zu unterscheiden ist die Empfangsbestätigung (MDN / Lesebestätigung). Hier ist in der Regel der Mailclient beim Empfänger so konfiguriert, dass die Empfangsperson aktiv entscheidet (klickt), wenn sie eine MDN verschicken will. Man kann das aber auch grundsätzlich deaktivieren, oder immer aktivieren. Das ist letztlich die Bestätigung, dass die Mail tatsächlich von einer Person geöffnet wurde, wobei die Bestätigung auch nur mehr oder weniger maschinell erfolgt.

Nun zum juristischen: Die Beweislast liegt beim Absender. Bei Papier muss ich nachweisen, dass der Papierbrief in den Machtbereich des Empfängers gekommen ist und er nach üblichen Gepflogenheiten Kenntnis nehmen konnte. Das ist der Einwurf in den Briefkasten (z.B. Einschreiben, aber auch durch eigenen Einwurf mit Zeugen). Bei der Mail wird das wohl unterschiedlich behandelt. Hier gibt es wohl Meinungen, die sagen dass die Mail im Posteingang landen muss. Es gibt aber auch Meinungen, denen ausreicht dass die Mail beim Empfangsserver landet, auch wenn dieser sie als Spam dann unterdrückt/verschiebt. Fraglich ist hier, wie viel Einfluss die Empfangsperson auf die technische Infrastruktur des Empfangsservers hat und wie das juristisch bewertet wird. Beim Briefkasten ist das anders, der gehört der Empfangsperson und wird technisch-haptisch durch diese verwaltet, daher reicht das Einwerfen in den Postbriefkasten nach einheitlicher juristische Meinung. Damit haben wir das Problem, dass der smtp-Dialog (oder die DSN des Absendeservers) den schwächsten Beweiswert haben ... auch nochmal unterschiedlich von Gericht zu Gericht wie die Richter das alles juristisch (nicht technisch) bewerten. Etwas besser sieht es dann wohl mit der DSN des Empfangsservers aus, noch besser mit der MDN, und noch besser mit der persönlichen Antwort des Empfängers ("Vielen Dank für die Rechnung, deren Erhalt ich hiermit bestätige"). Bei der persönlichen Antwort ist es der einzige Beweis der tatsächlichen Kenntnisnahme, über den Zugang braucht man sich dann nicht mehr streiten. Allerdings kann auch hier der Beweis bestritten werden, indem der Empfänger sagt, dass der Absender die Mail gefälscht hat. Der Unterschied zur Post (Einschreiben) ist, dass dort ein unabhängiger Dritter (eine reale Person) den Einwurf bestätigt. Beim smtp-Dialog oder der DSN vom Absender ist es eine reine technische Dokumentation von einer Infrastruktur, die gerade nicht unabhängig ist, da ich sie selbst fälschen kann.

Was will ich damit sagen: Gerichte werden die Tatsache, dass eine Mail bei mir im Gesendet-Ordner liegt bei der Beweiswürdigung nur sehr wenig bis gar nicht gewichten. Das ist kein Nachweis, dass die Mail im Empfängerpostfach angekommen ist. Aber auch das OK des smtp-Dialogs ist weder ein Anscheinsbeweis noch ein Urkundsbeweis. Natürlich kann und wird es im Rahmen der Beweiswürdigung berücksichtigt, aber ich würde nicht wetten, dass man damit sicher ist. Es ist lediglich besser als ein Screenshot vom Gesendet-Ordner. Deutlich besser ist die Empfangsbestätigung (MDN) und nochmal besser die geschriebene Antwortmail des Empfängers. Aber auch hier könnte der Absender sein Mailpostfach fälschen, da das eigene Postfach gerade keine unabhängige Instanz oder Person ist. Leider ist das meines Erachtens eher ein politisches / rechtliches Dilemma. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich. Bis dahin bietet die DSN von mailbox.org immerhin schon mal ein erster Schritt. Selbst das OK aus dem Faxsendebericht wird nach höchstrichterlicher Rechsprechung nur als Indiz gesehen. Das Einwurfeinschreiben bleibt damit die beste Möglichkeit um rechtssicher den Zugang nachzuweisen.

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