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Bundesverfassungsgericht: Mail-Provider muss IP-Adressen herausgeben

1962356 hat dies geteilt, 5 Jahren her
unbeantwortet

Hallo Zusammen,


wirkt sich das Urteil irgendwie auf Mailbox.org aus? Die Konkurrenz hat hierzu bereits Stellung bezogen.

Mich würde das Feedback von Mailbox interessieren. :)


https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverfassungsgericht-Mail-Provider-muss-IP-Adressen-herausgeben-4291456.html


Vielen Dank.

Antworten (6)

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Oha, jetzt hast du hier aber was losgetreten...

Bin mal gespannt!

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Ganz entspannt bleiben:

  1. Das bedeutet nach Ansicht der Verfassungsrichter "nicht zwangsläufig, dass der Beschwerdeführer als Betreiber einer Telekommunikationsanlage verpflichtet ist, Vorkehrungen zu treffen, um den Ermittlungsbehörden auch und gerade diese IP-Adressen zur Verfügung zu stellen." Die fallbezogene Herausgabe ab Mitteilung, so der Schluss, sollte ausreichen.

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Posteo vertrat hier schon immer eine rechtliche Mindermeinung. Verdammt nochmal, wenn jemand Morddrohungen über einen Posteo-Account verschickt, seine Rauschgift- oder Waffengeschäfte über Posteo abwickelt, kinderpornografisches Material über Posteo verteilt oder einfach seinen Suizid über einen Posteo-Account ankündigt, verlange ich einfach, dass die Ermittlungsbehörden hier ihre Arbeit tun können und die Täter ermitteln, künftige Straftaten verhindern oder Gefahren für Leben, Freiheit und Gesundheit einer Person abwehren. Genau dafür bezahle ich schließlich auch Steuern und Posteo schützt durch sein Verhalten Tat und Täter!


Eine sehr gute Stellungnahme und Bewertung findet ihr hier:


https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/bverfg-e-mail-anbieter-zur-speicherung-von-ip-adressen-verpflichtet/

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Ich finde soetwas kann man gar nicht direkt mit ja und nein oder gut und schlecht beantworten. Grundsätzlich ist es bei uns in Deutschland doch so, dass man solange unschuldig ist, bis ein Gericht etwas anderes entscheidet und urteilt. Zum Glück entscheidet eine Ermittlungsbehörde/Ermittlungsorgan nicht, ob ich schuldig oder unschuldig bin, sondern ermittelt. Natürlich muss es hier, im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten, alle Mittel ausschöpfen um möglich Täter zu überführen und Opfer zu schützen. Aber genau dort beginnt ja die Feinheit, wer ist Opfer und Täter? Aus diesem Grund ist eine Überwachung bislang auch von einem Gericht und nicht einer Ermittlungsbehörde anzuordnen.


Ich möchte hier absolut kein falsches Bild erzeugen, aber Datenschutz und meine Privatsphäre ist auch ein hohes Gut und auch durch das Grundgesetz zugesichert. Daher finde ich pauschale Aussagen zu richtig oder falsch nicht zielführende und auch sehr schwer. Aber jeder hat das volle und umfassende Recht der freien Meinungsäußerung. Daher ist dies hier meine Meinung und ich respektiere jede andere Antwort.

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Hier kann ich webwebcode im vollen Umfang zustimmen, das ganze hat auch etwas mit " Respekt " zutun.

Es gibt Rechte und Pflichten > warum habe ich ..... oft den Eindruck alle kennen Ihre Rechte, aber nicht

die Pflicht. Denn ich als Nutzer kann sehr viel zum Datenschutz betragen. Ich persönlich habe damit kein Problem

ich stehe zu meinem Wort und zu meinen Handlungen. Wenn ich meine Daten verschleiern möchte gegen über

Ermittlungsbehörden ( mit Richterlichenbeschluss ) drängen sich doch gewisse Gedanken auf, dann sind wir

wieder bei dem Wort " Respekt " nicht nur ein Wort wir alle auch die Politk, sollte entsprechend Handel.

Jeder regt sich über Spam auf, dieses ist bis jetzt ( von 05-2018 ) hingenommen worden, aber jetzt nach dem

05-2018 könnte die IP-Adresse auch von Bedeutung sein ( noch ein weiter Weg, aber ......... ). Wir alle sollten mal

über unser Verhalten und über Respekt nachdenken und auch Handeln. " Wie man in den Wald Ruft, so Schallt

es heraus ".

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Neben der Speicherung ist die Frage auch spannend, ob mailbox den PGP Schlüssel rausgeben muss, wenn Sie dazu aufgefordert werden. Wenn dem so wäre, dann kann man sich die Verschlüsselung auch schenken und hat einen guten nicht Werbefreundlichen Webmailer. :)

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Das wird an dem Umfang der Überwachung liegen und im Zweifel immer davon ausgehen das dem so ist. Allerdings einfach mal in den Transparenzbericht schauen, demnach schaut Mailbox.org schon sehr genau auf die Beschlüsse und bis es soweit kommt muss schon einiges passieren, ich glaube insoweit bist Du bei mailbox.org schon gut aufgehoben.

Die weitere Entwicklung bezüglich der Entscheidung des BVerfG wird sehr interessant und inwieweit der entsprechende Provider dagegen vorgeht, den eine Entscheidung wurde insoweit nicht verhandelt, sondern nicht angenommen (andere Begründung und es könnte anders aussehen).

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