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Wo fängt kommerzielle Nutzung von Team-Mailaccounts an ?

1489610 hat dies geteilt, 5 Jahren her
unbeantwortet

In den Beschreibungen zu den Team-Mailaccounts steht als Einschränkung formuliert "Aus lizenzrechtlichen Gründen sind Team Mail Accounts jedoch nur für die unkommerzielle private Nutzung zusammenzuschließen."

Was ist damit genau gemeint ?

Wenn ich als privater Vermieter eine Wohnung oder mehrere Wohnungen vermiete, und meinem Mieter oder meinen Mietern eine Mailadresse für den Kontakt geben möchte, ist das dann schon verbotene kommerzielle Nutzung oder sind mit der Einschränkung nur "echte" Firmen gemeint?


Gibt es jetzt, wo die Office Tarife nicht mehr da sind überhaupt noch eine Möglichkeit einen Vertrag für die Auftragsdatenverarbeitung ohne Business-Tarif zu bekommen ?

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Antworten (7)

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Also die Definition von kom·mer·zi·ell bedeutet den Handel betreffend, geschäftlich oder auch Geschäftsinteressen wahrnehmend, auf Gewinn bedacht. Dies bedeutet übertragen, dass Du etwas kommerziell betreibst, d.h. im einfachsten Sinne das Du selbstständig bist und etwas mit Gewinnerzielungsabsicht geschäftlich vertreibst. Damit ist garantiert nicht gemeint, dass Du einem anderen Gewerbe oder im Rahmen einer privaten Vermietung Deine E-Mailadresse gibst, dann wäre ja jeder kommerziell unterwegs. Anders würde es wahrscheinlich aussehen, wenn Du als Vermieter Deine Vermietung gewerblich angemeldet hast.

Die Officetarife sind auf der Startseite weg, im Backend kann man aber noch die Officetarife abschließen (Cloudspeicher aktivieren) und hat damit auch wieder die Auftragsverarbeitung.


Allerdings wäre ich auch hier für ein wenig mehr Tarifklarheit, da sich mir bis heute nicht erschließt warum man Cloudspeicher für eine Auftragsverarbeitung benötigt. Damit meine ich nicht, dass dieser Service auch mit einem höheren Tarif bezahlt werden müsste, aber gleich Cloudspeicher? Aber es soll ja noch eine Überarbeitung der Tarife kommen.

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Na der Punkt ist eben, ich vermiete mit meiner Frau zusammen schon in "Gewinnerzielungsabsicht" und nicht zum Spaß und wir haben Einkünfte aus "Vermietung und Verpachtung" wie das beim Finanzamt so schön heißt.

Ist aber kein Gewerbe oder eine Gesellschaft o.ä (wobei ich zu bezweifeln wage, dass es sinnvoll ist "kommerziell" mit "Gewerbeanmeldung" gleichzusetzen).


So einfach ist es eben nicht, deswegen ja die Frage

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Es wird ja kein Gewerbe sein und daher ist es meiner Ansicht nach nicht kommerziell. Im Zweifel Support anschreiben und fragen. Ich denke aber das es eher um geschäftliche Nutzung geht.

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Na, dass muss wirklich von mailbox.org kommentiert werden. Für mich heißt kommerziell übrigens "mit Gewinnerzielungsabsicht handelnd" - sonst würden ja die ganzen Pleitebanken kein Unternehmen darstellen, weil sie pleite sind. Also wäre auch AirBNB oder eBay-Kleinanzeigen-Power-Verkäufer sehr wohl kommerziell.


Es wäre schön, wenn das präziser geklärt wird, aber vielleicht ist es so auch schon optimal dargelegt, und ein jeder sollte klar wissen, was er tut.


Soll heißen: es kommt nicht auf den Ertrag an, sondern auf die Tatsache, dass man etwas macht, mit dem man "Kohle machen will". In diesem Sinne wäre die Vermietung sehr wohl kommerziell. Ätsch. Oder auch nicht.


Was man noch sagen kann:


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Wenn das der einzige Kommentar ist, heißt das übersetzt dann wohl soviel wie eigentlich "nein" ?

Schade ... ich teste und nutze mailbox.org jetzt seit Herbst privat und bin eigentlich ziemlich zufrieden und wollte die Nutzung ausbauen.

Dachte ein zweiter separater Account mit eigener Mailadresse für Mieter, wäre guter Kompromiss um das Zeug von privater Mail zu trennen und trotzdem über Teamfunktionen dran zu kommen. Na wenigstens bezieht sich die Einschränkung in der oben zitierten Beschreibung ja "nur" auf das zusammenschließen.

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Mann kann natürlich die "Aussage" von Peer Heinlein auch andersrum verstehen. ;-)


Solange Vermietung und Verpachtung nicht als eigenständiges Gewerbe beim Gewerbeamt und beim Finanzamt angemeldet ist, fallen "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" eines privaten Steuerpflichtigen an. Wenn das "kommerziell" wäre, wäre auch jede nicht-selbsständige Arbeitnehmertätigkeit "kommerziell", denn die zielt auch auf Einnahmen ab. Ich bin zwar weder Jurist noch Steuerberater, würde aber bei solchen Definitionen immer die gesetzlichen Definitionen (hier Steuerrecht) zugrunde legen, und nicht die "sprachlichen" Bedeutungen nach Duden, Wikipedia u.ä.

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Mein Reden und was soll Peer Heinlein auch anderes sagen, was offiziell auf der entsprechenden Seite steht, außer einen Wink mit dem Zaunpfahl zu geben :-)

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Ich glaube auch, dass das Finanzamt etwa "geschäftlich" definiert hat. Demnach können unter anderem durchaus auch eBay Nutzer darunter fallen. Wie heißt es so schön, es kommt immer drauf an. Letztendlich könnte ein Blick in die Steuererklärung reichen, nämlich wo die Einnahmen deklariert wurden und deiner Aussage nach, nicht unter Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder als Selbstständiger. Vielleicht reicht diese Aussage mit einer offiziellen über meinen für die Entscheidung aus.

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Man sollte diese Thread jetzt löschen. Es wird zu diffizil...

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Also so schwierig finde ich das nicht. ;)

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